Geuyen und Partner
 

Beratungsgrundsätze

Wir haben den Anspruch, unsere Mandanten auf höchstem Niveau zu betreuen. Zur Wahrung der Professionalität, Qualität und Effizienz unserer Tätigkeit haben wir uns zur Einhaltung von nachstehenden Beratungsgrundsätzen verpflichtet auf denen auch das Ansehen unserer Partnerschaft beruht:

  • Mandatsorientierung


    Unsere Tätigkeit ist stets an den zeitlichen, persönlichen und fachlichen Bedürfnissen des Mandanten ausgerichtet. Der verantwortliche Partner stellt als persönlicher Ansprechpartner die persönliche Betreuung auch bei umfassenden Projekten sicher.

  • Ganzheitliche projektorientierte Beratung


    Wir verstehen unsere Leistungen als ganzheitliche Projektberatung. Unsere Partnerschaft kombiniert dabei Spezialistentum mit Interdisziplinarität. Bei unserer Beratung können wir daher bestehende Interdependenzen zwischen den Bereichen Steuern, Wirtschaftsprüfung und Recht berücksichtigen. Auf diese Weise stellen wir die von unseren Mandanten erwartete qualitativ hochwertige Beratung sicher.

  • Innovative lösungsorientierte Beratung


    Auf Basis einer umfassenden wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Analyse von Sachverhalt und Problemstellung entwickeln wir individuelle Lösungsmöglichkeiten und geben klare Handlungsempfehlungen. Kreativität und innovatives Denken kennzeichnen unsere Arbeitsweise bei der Entwicklung zukunftsorientierter Strategien.

  • Professionalität, Qualität und Effizienz


    Aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung verfügen alle unsere Partner über eine umfassende Expertise in den von ihnen jeweils betreuten Rechtsgebieten. Eine enge ergebnisorientierte Zusammenarbeit sowie ein strenges »Vier-Augen-Prinzip« gewährleisten eine Beratung auf höchstem fachlichen Niveau. Eine effiziente partnerschaftliche Struktur vermeidet Reibungsverluste.

  • Kollegialität


    Wir arbeiten umfassend mit den gegebenenfalls in die betreuten Projekte einbezogenen weiteren Beratern (wie etwa mit dem persönlichen Rechts- und/oder Steuerberater/Wirtschaftsprüfer) zusammen. Die Gewährleistung von Mandatsschutz ist dabei selbstverständlich.
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